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betreibungsauskunft


 

protokolle und register

 

die betreibungsämter müssen über jede ihrer tätigkeiten protokolle führen und geben berechtigten gemäss art. 8a schkg  auskünfte aus diesen registern. jede person die ein besonderes und gegenwärtiges interesse glaubhaft macht, kann die protokolle und register des betreibungsamtes einsehen und sich auszüge daraus geben lassen. ein interesse ist dann glaubhaft gemacht, wenn das auskunftsgesuch  in unmittelbarem zusammenhang mit dem abschluss oder der abwicklung eines vertrages erfolgt (zweck kreditwürdigkeit überprüfen). das einsichtsrecht erlischt fünf jahre nach abschluss allfälliger verfahren.

 

selbstauskunft

auskunft über sich selber

 

der betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden bedingungen persönlich am schalter des betreibungsamtes einsiedeln während den öffnungszeiten abgeholt werden:

 

- der gesuchsteller hat seinen wohnsitz im bezirk einsiedeln (8836 bennau, 8840 einsiedeln, 8840 trachslau, 8841 gross, 8844 euthal, 8846 willerzell oder 8847 egg)

- vorlage eines gültigen amtlichen ausweises (pass, identitätskarte oder ausländerausweis)

- barzahlung der gebühren von fr. 17.00

 
 
der selbstauszug kann hier auch bequem online bestellt werden --> zur onlinebestellung betreibungsauszug
 
 

drittperson mit vollmacht

auskunft an eine drittperson mit vollmacht

 

der betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich von der bevollmächtigten handlungsfähigen person unter nachfolgenden bedingungen am schalter des betreibungsamt einsiedeln während den öffnungszeiten abgeholt werden:

 

- der vollmachtgeber hat seinen wohnsitz im bezirk einsiedeln (8836 bennau, 8840 einsiedeln, 8840 trachslau, 8841 gross, 8844 euthal, 8846 willerzell oder 8847 egg)

- vorlage einer schriftlichen und gültigen vollmacht

- vorlage eines gültigen amtlichen ausweises (pass, identitätskarte oder ausländerausweis) von der bevollmächtigten person

- barzahlung der gebühren von fr. 17.00

  

 

eigene firma

auskunft über die eigene firma

 

der betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich von einer berechtigten person (gemäss aktuellem handelsregisterauszug) der firma unter nachfolgenden bedingungen am schalter des betreibungsamt einsiedeln während den öffnungszeiten abgeholt werden:

 

- die firma hat ihren sitz (gemäss handelsregister) im bezirk einsiedeln (8836 bennau, 8840 einsiedeln, 8840 trachslau, 8841 gross, 8844 euthal, 8846 willerzell oder 8847 egg)

- vorlage eines handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 monate) 

- vorlage eines gültigen amtlichen ausweises (pass, identitätskarte oder ausländerausweis) von der eingetragenen person 

- vorlage einer vollmacht bei kollektivunterschriften 

- barzahlung der gebühren von fr. 17.00

 

 

andere person oder firma

auskunft über eine andere person oder firma 

 

der betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden bedingungen am schalter des betreibungsamt einsiedeln während den öffnungszeiten abgeholt werden:

 

- die andere person oder firma hat seinen wohnsitz bzw. firmensitz im bezirk einsiedeln (8836 bennau, 8840 einsiedeln, 8840 trachslau, 8841 gross, 8844 euthal, 8846 willerzell oder 8847 egg)

- vorlage eines interessennachweises gemäss art. 8 schkg (z.b. unterschriebene bestellung, lieferschein, vertrag des kunden, unterschriebener kreditantrag etc.)

- vorlage von belegen oder korrespondenz

- ehe als rechtsverhältnis – gültiger ausweise (pass, identitätskarte oder ausländerausweis) des ehepartners (ohne vollmacht)

- bei hängigem prozess - urteil des gerichtes

- barzahlung der gebühren von fr. 17.00

 

 

keine auskunftsberechtigung

grundsätzlich keine auskunftsberechtigung ist in folgenden fällen gegeben

 

- telefonische anfrage oder bestellung

- lediglich wirtschaftlicher wettbewerb mit dem betroffenen

- informationen auf vorrat (kein gegenwärtiges interesse)

- gerichtlich getrennte eheleute ohne scheidungsurteil

 

 

 

 

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